Kirchgemeindeversammlung

 

Der Kirchgemeindevorstand verantwortet die Einberufung und Durchführung der Kirchgemeindeversammlung. Diese ist die oberste Entscheidungsinstanz in der Kirchgemeinde. Die Präsidentin / der Präsident leitet die Kirchgemeindeversammlung. Die Kirchgemeindeordnung zählt die Geschäfte auf, die in die Zuständigkeit der Kirchgemeindeversammlung fallen.

Die Kirchgemeindeversammlung findet jährlich einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt. Nach Möglichkeit alternierend in allen 4 Ortschaften.  

Der Evang.-ref. Kirchgemeinde Safiental gehören alle Personen evangelischer Konfession mit Wohnsitz in der politischen Gemeinde Safiental an. Stimmberechtigt in der Kirchgemeinde sind die das 16. Altersjahr erfüllt haben und die Wählbarkeit beginnt mit dem erfüllten 18. Lebensjahr.

.

Kirchgemeindeordnung

Steuergesetz